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Hinweise für Patienten mit Schluckstörungen und deren Angehörige
Das Schlucken ist eine der elementaren Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen. Leider gibt es jedoch eine Reihe von Erkrankungen, bei denen es zu Schluckstörungen (Dysphagie) kommen kann.

Diese Schluckstörungen können sich typischerweise über ein häufiges "sich verschlucken" äußern; es gibt aber auch eine Reihe anderer Zeichen, die auf einen gestörten Schluckakt deuten. Recht häufig wird das Verschlucken aber sogar vom Patienten selbst nicht bemerkt. Es wird dann oftmals erst durch das Auftreten von Komplikationen wie rezidivierenden Fieberschüben beziehungsweise ständig wiederkehrenden Bronchitiden oder Lungenentzündungen diagnostiziert, teilweise sogar gar nicht erkannt. Studien haben nachgewiesen, dass Schluckstörungen auch die Sterblichkeit an den zugrundeliegenden Erkrankungen deutlich erhöhen.

Viele Alterspatienten, die in geriatrischen Kliniken behandelt werden, gehören zu dem von Dysphagie bedrohten Personenkreis. So treten Schluckstörungen nach wissenschaftlichen Untersuchungen bei bis zu 45 Prozent aller Schlaganfallpatienten auf, aber auch bei der Parkinson'schen Erkrankung, bei bestimmten Muskelerkrankungen, manchen Formen der Hirnleistungsstörung oder bei solchen Patienten, die lange Zeit mittels einer Maschine beatmet werden mussten, werden sie häufig beobachtet.

Aus diesem Grund führen wir bei allen Risikopatienten bei Aufnahme eine orientierende Testung durch. Sollte diese Auffälligkeiten ergeben, so leiten wir eine entsprechende Behandlung durch unsere hierfür ausgebildeten Logopäden und entsprechend geschulte Pflegekräfte ein. Fast regelhaft muss dann der Speiseplan – zumindest vorübergehend – umgestellt werden, da meistens nur bestimmte Speisen Schwierigkeiten machen.

Wichtig ist, dass diese Patienten nur die Speisen zu sich nehmen, die sie auch gefahrlos schlucken können. Spezielle Hinweisschilder am Sitzplatz und Bett des Patienten sollen ihn und seine Angehörigen daran erinnern, dem Erkrankten keine Speisen mitzubringen beziehungsweise zusätzlich zu verzehren. Bitte halten Sie sich in Ihrem eigenen beziehungsweise dem Interesse Ihres Angehörigen hieran!